Allgemeines zum Abrechnungsverfahren:
In meiner Praxis behandle ich schwerpunktmäßig Privatkunden, die Selbstzahler sind.
Mein Angebot richtet sich an Personen, die Ihre Befindlichkeit als Krise oder Stolperstein in Ihrem Lebensweg begreifen und aktiv an einer Lösung arbeiten wollen und an Menschen, die mittels moderner psychologischer Methoden, wie z.B. der Hypnose, ihre Ressourcen erkennen, erweitern und nutzbar machen wollen.
Bedingungen für eine Kostenübenahme von privaten Krankenkassen:
Krisen gehören zum Leben, sie bieten Entwicklungs- und Reifungschancen. Es ist völlig normal, dass Menschen manchmal nicht wissen, wie sie mit einer belastenden Lebenssituation umgehen können und sich professionelle Unterstützung leisten, damit es ihnen gelingt, ihre Situation wieder zu verbessern.
Psychisches Leiden ist nicht grundsätzlich das Merkmal einer „Krankheit“; vielmehr ist es häufig ein Signal dafür, dass wir etwas in unserem Leben verändern sollten.
Versicherungstechnisch muss Ihre Befindlichkeit allerdings als „psychische oder psychiatrische Erkrankung“ diagnostiziert werden, damit die Krankenversicherung sich an den Behandlungskosten beteiligt. Die Behandlungsdaten müssen von mir und den Krankenkassen 10 Jahre gespeichert / aufbewahrt werden.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Daten bei einem Kassenwechsel an die neue Krankenkasse weitergegeben werden müssen.
Dies kann bei einem Wechsel zu einer privaten Krankenkasse oder bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeits- versicherung die Risikoeinschätzung beeinflussen.
Honorarübersicht
Vorteile der reinen Privatleistung:
Geringe Wartezeiten
In der Regel bekommen Sie innerhalb von ein bis drei Wochen einen Termin bei mir.
Bei sehr dringenden Anliegen ist es meistens möglich, einen spontanen Termin einzurichten.
Freie Auswahl der Verfahren
Die Krankenkassen unterstützen nur eine begrenzte Auswahl an Behandlungsmethoden. Als Privatzahler ist es Ihnen möglich, auch alternative, effektive Methoden zu wählen.
Höherer Datenschutz
Informationen über Ihre Diagnose und Behandlungen werden nicht an die Krankenkassen weiter gegeben.
Steuerrechtliches:
Auslagen für Psychotherapie können Sie gegebenenfalls als „außergewöhnliche Belastungen“ bei der Einkommenssteuer berücksichtigen lassen. (§ 33ff ESTG)
Die Ausgaben für Coaching können u.U. auch als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datenschutz
Als Betreiberin dieser Seiten nehme ich den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Ich behandele Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Die Nutzung meiner Webseite ist ohne Angabe personenbezogener Daten möglich.
Ich weise darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Kontaktformular
Wenn Sie mir per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei mir gespeichert. Diese Daten gebe ich nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Ich weise darauf hin, dass ich Ihre Anfrage auch beantworte, wenn Sie mir mit einem Pseudonym und/oder einer anonymisierten Email-Adresse schreiben.
Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics
Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Inc. 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA. Google Analytics verwendet sog. „Cookies“. Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
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Auskunft, Löschung, Sperrung
Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an mich wenden.
Quellverweis: eRecht24
AGB / Behandlungsvertrag
§ 1 Anwendungsbereich der AGB / des Behandlungsvertrages
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie, Carla Janssen, und dem Patienten/der Patientin als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB.
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient/die Patientin das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, Diagnose und/oder Therapie an diese wendet.
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder es um Beschwerden geht, welche die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung nicht behandeln kann oder darf.
In diesem Falle bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zum Zeitpunkt des Behandlungsendes entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung erhalten.
§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten/der Patientin in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet. Dabei können auch Methoden angewendet werden, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind.
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, sofern der Patient hierüber keine Entscheidung trifft.
Weder die Psychotherapie noch die Beratung ersetzen eine gründliche körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt. Der Patient/die Patientin ist bei Beschwerden mit Krankheitswert
ausdrücklich aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie nimmt keine Krankschreibungen vor und verordnet keine
verschreibungspflichtige Medikamente.
§ 3 Therapie- und Beratungserfolg
Die Behandlung zielt darauf ab, den Patienten/die Patientin darin zu unterstützen, psychische und
psychosoziale Probleme zu überwinden, sowie Ressourcen für die Zielerreichung zu aktivieren.
Das konkrete Behandlungsziel wird zu Beginn der Arbeit definiert.
Die Therapeutin kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, sodass möglichst bald ein Therapie- und Beratungserfolg eintritt.
§ 4 Mitwirkung des Patienten
Der Patient/die Patientin ist verpflichtet, die für die Anamnese und Diagnose erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß und lückenlos zu erteilen, anderenfalls ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie berechtigt, die Behandlung abzubrechen.
§ 5 Honorierung der Heilpraktikerin für Psychotherapie
Das Honorar für eine 60-minütige Sitzung wird vor Beginn der Arbeit entsprechend den Richtlinien der Praxis vereinbart.
Die Rechnungstellung erfolgt auf der Basis der tatsächlich angefallenen Zeit.
Die Bezahlung erfolgt gegen Aushändigung einer Rechnung direkt nach jeder Sitzung in bar.
§ 6 Honorarerstattung durch Dritte
Heilpraktiker für Psychotherapie besitzen generell keine Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Das hat zur Folge, dass jeder Patient/jede Patientin selbst sowohl für die Informationsbeschaffung als auch für die Beantragung eventueller Kostenerstattungs- und Kostengenehmigungsverfahren verantwortlich ist.
Die Mitwirkung der Heilpraktikerin für Psychotherapie beschränkt sich ausdrücklich darauf, eine Rechnung mit Diagnose zur Vorlage bei der Krankenkasse zu erstellen.
Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkasse) hat keinerlei Einfluss auf das vereinbarte Honorar und die daraus resultierenden Kostenforderungen seitens der Praxis § 5 bleibt davon unberührt
§7 Termine und Ausfallhonorar
Mit der Vereinbarung eines Termins in der Praxis geht der Patient/die Patientin eine vertragliche Beziehung mit der Heilpraktikerin für Psychotherapie ein.
Wenn ein vereinbarter Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahrgenommen wird, fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars an.
Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Termin mindesten 2 Werktage zuvor abgesagt wurde.
§ 8 Behandlungsdauer und Kündigung
Die Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragspartnern im Erstgespräch und
nachfolgend im beiderseitigen Einvernehmen mündlich vereinbart. Der Behandlungsvertrag endet, wenn ein Partner sich dafür entscheidet, die Behandlung zu beenden.
§ 9 Vertraulichkeit der Behandlung
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliegt der Schweigepflicht und muss für den Fall der
Auskunftserteilung an Kostenträger oder familiäre Bezugspersonen von dieser Schweigepflicht schriftlich durch den Patienten/die Patientin entbunden werden.
Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter.
§ 10 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Eine vertrauensvolle Basis ist für die psychotherapeutische Arbeit unerlässlich, Zweifel hierüber sollten offen angesprochen werden und im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt.
§12 Gerichtsstand und Haftung
Gerichtsstand ist Bremen.
AGB / Beratungsvertrag
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmung
Carla Janssen führt Coaching, Beratung und Training gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch.
Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber als angenommen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Haftung
Bei der Tätigkeit von Carla Janssen handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Gegenstand ist daher die Erbringung der im Angebot oder im Vertrag vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten privaten oder geschäftlichen Erfolges.
Insbesondere wird mit dem Coaching nicht ein bestimmtes privates oder wirtschaftliches Ergebnis geschuldet.
Stellungnahmen und Empfehlungen von Carla Janssen bereiten die persönliche und unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers / der Auftraggeberin vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen.
Die Inhalte des Coachings sowie die Inhalte der Trainings- und Beratungsleistung beziehen sich ausschließlich auf die individuelle Situation des Auftraggebers / der Auftraggeberin und enthalten somit keine allgemein gültigen Aussagen.
§ 3 Angebote und Zahlungsbedingungen
Das im Angebot vereinbarte Honorar für Coaching- und Beratungsleistungen ist Rechnungsgrundlage. Die Rechnungstellung erfolgt auf der Basis der tatsächlich angefallenen Zeit.
Die Bezahlung erfolgt gegen Aushändigung einer Rechnung direkt nach jeder Sitzung in bar.
§ 4 Terminvereinbarungen und Absagen
Die Termine für Coachings und Beratungen werden zwischen Carla Janssen und dem Auftraggeber / der Auftraggeberin nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich.
Eine kostenlose Absage oder Terminverschiebung der Sitzung ist bis spätestens 48 Stunden vor
dem Termin möglich, danach wird das Honorar zu 50% fällig.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers / der Auftraggeberin
Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess und bestimmte Erfolge können nicht garantiert werden. Carla Janssen steht dem Auftraggeber / der Auftraggeberin mit ihrer fachlichen Kompetenz als Prozessbegleiterin und zur Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird von dem Auftraggeber / der Auftraggeberin geleistet.
§ 6 Beendigung des Vertrages
Entscheidet der Auftraggeber / die Auftraggeberin, dass er/sie die Dienstleistung nicht weiter in Anspruch nehmen möchte, kann er/sie jederzeit die Beauftragung beenden.
Bereits in Anspruch genommene Leistung ist unabhängig davon zu begleichen.
§ 7 Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Carla Janssen ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder Ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird sie den Auftraggeber / die Auftraggeberin schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten.
Sollte in einem solchen Fall der Auftraggeber / die Auftraggeberin nicht rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin erreichbar sein, besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstigen Kosten.
§ 8 Versicherungsschutz
Coaching, Beratung und Training sind keine Psychotherapie und können diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Der Auftraggeber / die Auftraggeberin trägt die volle Verantwortung für das eigene Verhalten innerhalb und außerhalb der Coaching- und Beratungssitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.
§ 9 . Schweigepflicht
Carla Janssen verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Auftraggebers / der Auftraggeberin auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit dieses Vertrages insgesamt nicht berührt.
§ 11 Gerichtsstand und Haftung
Gerichtsstand ist Bremen.